Die Anfechtung der EU-Digitalregeln durch Amazon scheitert vor Gericht

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Amazon hat seinen Rechtsstreit gegen den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union verloren, da EU-Richter die Behauptungen des Technologieriesen zurückgewiesen haben, dass er nicht den strengsten digitalen Vorschriften der Union unterliegen sollte.

Das Urteil und seine Auswirkungen

Das Gericht der EU in Luxemburg wies die Klage von Amazon ab und bestätigte die Einstufung des Unternehmens als sehr große Online-Plattform (VLOP). Dieser Status, der auf Plattformen mit mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern angewendet wird, führt zu erhöhten Verpflichtungen im Rahmen des DSA. Dazu gehören eine häufigere Berichterstattung über illegale Inhalte und erhebliche an die Europäische Kommission gezahlte Aufsichtsgebühren. Amazon argumentierte, dass seine E-Commerce-Plattform nicht die systemischen Risiken birgt, die das DSA angehen will, und dass die Einführung des VLOP-Status grundlegende Geschäftsrechte und Vertraulichkeit verletzt. Das Gericht entschied jedoch, dass alle VLOPs, einschließlich Marktplätze, aufgrund ihres Potenzials für gesellschaftlichen Schaden gleich behandelt werden.

Warum das wichtig ist: Das DSA und das Systemrisiko

Das im Jahr 2023 in Kraft getretene DSA ist der Versuch der EU, ein sichereres digitales Umfeld zu schaffen. Es soll große Plattformen dazu zwingen, die Verbreitung illegaler Waren, Dienstleistungen und Inhalte im Internet aktiv zu verhindern. Die Einstufung von Amazon als VLOP ist bedeutsam, da sie einen Präzedenzfall dafür schafft, wie die EU große Online-Marktplätze regulieren wird. Der Kerngedanke besteht darin, dass Plattformen mit großer Reichweite schädliche Inhalte oder Produkte in einem Ausmaß verbreiten können, das eine strengere Aufsicht erfordert.

Die EU ist der Ansicht, dass der bloße Verkauf von Waren, wie Amazon es tut, nicht ausreicht. Das Gericht hat den Antrag von Amazon, die vollständige Umsetzung zu verschieben, während die Anfechtung noch anhängig war, bereits abgelehnt und die Bedeutung einer raschen Durchsetzung des Gesetzes betont.

Amazons Reaktion und zukünftige Schritte

Amazon hat angekündigt, beim Europäischen Gerichtshof Berufung einzulegen. Das Unternehmen behauptet, dass sein Marktplatz keine systemischen Risiken birgt, da es nur Produkte verkauft und keine Informationen verbreitet. Das Gericht wies Amazons Bedenken zurück, dass durch die Veröffentlichung seiner Werbemethoden Geschäftsgeheimnisse preisgegeben würden, und entschied, dass EU-Interessen Vorrang hätten.

Diese Entscheidung bekräftigt das Engagement der EU, das DSA auch gegenüber mächtigen multinationalen Konzernen durchzusetzen. Der Fall verdeutlicht die wachsenden Spannungen zwischen digitalen Giganten und Regulierungsbehörden, die die mit großen Online-Plattformen verbundenen Schäden eindämmen wollen.

Die nächsten Schritte hängen von der Attraktivität von Amazon ab. Das Unternehmen unterliegt vorerst weiterhin den strengsten Anforderungen der DSA, was wahrscheinlich zu höheren Compliance-Kosten und einer höheren Kontrolle führen wird.